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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16   

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https://dejure.org/2016,53927
OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16 (https://dejure.org/2016,53927)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.12.2016 - 3 M 199/16 (https://dejure.org/2016,53927)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 3 M 199/16 (https://dejure.org/2016,53927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 HundVerbrEinfG, § 2 Abs 1 S 1 HundVerbrEinfG, § 2 Abs 1 S 2 HundVerbrEinfG, § 4 Abs 1 Nr 2 HundVerbrEinfVO
    Einfuhr- /Verbringungsverbot bei ungeklärter Rassezugehörigkeit - Bullterrier ("Listenhund")/Miniatur Bullterrier - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch ein Miniatur-Bullterrier ist ein gefährlicher Hund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme und Unterbringung eines sog. Listenhundes aufgrund Verbringung eines Miniatur Bullterriers in das Bundesgebiet

  • rechtsportal.de

    Beschlagnahme und Unterbringung eines sog. Listenhundes aufgrund Verbringung eines Miniatur Bullterriers in das Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16
    Zwar sieht die Regelung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz) vom 23. Januar 2009 in der seit dem 1. März 2016 Geltung beanspruchenden Fassung durch das Gesetz vom 27. Oktober 2016 (GVBl. LSA S. 560) - im Folgenden: HundeG LSA - vor, dass hinsichtlich der "Rasse" der Miniatur Bullterrier, auf dessen Rassezugehörigkeit sich die Antragstellerin hinsichtlich ihres Hundes beruft, die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 HundeG LSA i. V. m. Anlage 6 zu § 4a der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung) vom 27. Februar 2009 (GVBl. LSA S. 22) in der Fassung der letzten Änderung durch die Verordnung vom 22. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 67) - im Folgenden: HundeVO LSA - vermutet wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 -, juris, Rdnr. 19) .

    Ein Überschreiten des Sollwertes der Widerristhöhe, der nach dem Fédération Cynologique Internationale (FCI)-Rassestandard für Miniatur Bullterrier mit 35, 5 cm festgelegt ist (vgl. FCI-St. Nr. 359/23.Dezember 2011, veröffentlicht unter: www.fci.be), kann bei einer vom Halter behaupteten Zuordnung zu der Rasse der Miniatur Bullterrier in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem der Sofortvollzug - wie hier - auf der Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beruht, - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtes - nur offene Erfolgsaussichten im (noch anzustrengenden) Hauptsacheverfahren begründen.Denn dass sich der Verwaltungsakt aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen wird, steht schon angesichts der Notwendigkeit der Begutachtung des Hundes mit der abweichenden Widerristhöhe durch einen sachverständigen Dritten nicht fest, so dass das Gericht im Rahmen seiner Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO zu entscheiden hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O., Rdnr. 19) .

    Richtig ist zwar, dass die Antragsgegnerin die Beweislast - und damit letztlich das Prozessrisiko im Hauptsacheverfahren - dafür trägt, dass der Hund der Antragstellerin ein Listenhund im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O., Rdnr. 17) , so dass sie gehalten sein muss, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens (einschließlich des Vorverfahrens) eine Begutachtung durch einen sachkundigen Dritten vornehmen zu lassen.

    In ständiger Rechtsprechung geht der Senat jedoch weiterhin davon aus, dass in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein Überschreiten des Sollwertes der Widerristhöhe - das hier mit 5, 5 cm offenkundig nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist - offene Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren begründet und im Regelfall zu einem Bejahen des überwiegenden öffentlichen Interesses am Sofortvollzug führt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O.) .

    Kommt es damit entscheidungserheblich auf die Interessenabwägung im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO an, ist von einem das alleinige Suspensivinteresse der Antragstellerin überwiegenden öffentlichen Interesse schon deshalb auszugehen, weil das - im vorliegenden Fall sogar deutliche - Überschreiten der Widerristhöhe im Regelfall die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O.) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 125/12

    Beschlagnahme eines aus dem Ausland stammenden vermutet gefährlichen Hundes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16
    Hiergegen ist rechtlich nichts zu erinnern (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 21. März 2013 - 3 M 125/12 -, juris) , zumal die Antragstellerin keine Gründe benennt, wonach vorliegend ein Abweichen vom Regelfall gerechtfertigt sein soll.

    Zudem kommt es im Rahmen der Interessenabwägung nicht entscheidend darauf an, dass der Hund bis heute völlig unauffällig sei (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. März 2013 , a. a. O., Rdnr. 6) , zumal zu konstatieren ist, dass nach der seit dem 1. März 2016 und damit mehr als neun Monaten geltenden Rechtslage auch das Halten eines Miniatur Bullterriers den Nachweis sozialverträglichen Verhaltens (sog. Wesenstest) gemäß §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 HundeG LSA i. V. m. § 4a HundeVO LSA voraussetzt.

  • VG Aachen, 27.12.2006 - 6 K 903/05

    Einordnung eines Hundes der Rasse der sog. "Miniatur-Bullterrier" als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16
    Die von der Antragstellerin zur Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung zitierten Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Aachen, Urteil vom 27. Dezember 2006 - 6 K 903/05 - VG Gera, Urteil vom 23. September 2013 - 2 K 513/12 -, alle juris) führen zu keiner anderen Betrachtung.
  • VG Gera, 06.01.2014 - 2 K 513/12

    Miniatur-Bullterrier sind keine Bullterrier iSv GefTierG TH § 3 Abs 2 Nr 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16
    Die von der Antragstellerin zur Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung zitierten Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Aachen, Urteil vom 27. Dezember 2006 - 6 K 903/05 - VG Gera, Urteil vom 23. September 2013 - 2 K 513/12 -, alle juris) führen zu keiner anderen Betrachtung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2014 - 3 M 255/13

    Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges für Hund der Rasse "Miniatur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16
    Soweit die Antragstellerin daneben auf einen Beschluss des Senates vom 18. Juni 2014 (- 3 M 255/13 -, juris) verweist, ergibt sich kein anderes Bild.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19

    Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier

    Im Übrigen werde auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschlüsse vom 5. Dezember 2016 - 3 M 199/16 - und vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - beide juris) Bezug genommen, in denen etwaige Zweifel an der Verfassungskonformität oder sonstige Bedenken nicht geäußert worden seien.

    Dies sei nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. November 2017 - 3 M 191/17 - und vom 5. Dezember 2016 - 3 M 199/16 - beide juris) nicht der Fall.

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